Rolf Cassens

Münster

In Münster fand unser Treffen im Rahmen des 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstags vom 5. bis zum 7. Juni 2013 im Messe- und Congress Centrum Halle Münsterland statt. Unsere Mitglieder konnten an den Arbeitskreisen des Gerichtstags sowie an den Arbeitskreisen der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter (in englischer Sprache) teilnehmen.

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Menaggio

Verwaltungsgerichtliche Überprüfung Verwaltungsgerichtliche Überprüfung von technisch geprägten Behördenentscheidungen im Umweltrecht Jürgen Weißmann, Richter am Verwaltungsgericht Potsdam Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. So klar steht es in der deutschen Verfassung(1). Gleichwohl unterliegt die verwaltungsgerichtliche Überprüfung von technisch geprägten Behördenentscheidungen gewissen Einschränkungen in tatsächlicher und rechtlicher

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Lyon

Vertrauensschutz Vertrauensschutz im deutschen Verwaltungsrecht Karen Keller, Richterin am Oberverwaltungsgericht Münster Als Ende 1958 die siebte Auflage des Lehrbuchs des Verwaltungsrechts Allgemeiner Teil des deutschen Staats- und Verwaltungsrechtlers Ernst Forsthoff erscheint, ist dessen Widerstand gegen die in der Verfassung angelegte Umformung des liberalen Rechtsstaats in einen sozialen Rechtsstaat schon weithin bekannt. Er teilt die in

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Mailand

Die Verpflichtungsklage – §§ 42 Abs. 1, 2. Alternative, 113 Abs. 5 VwGO Dr. Regine Schröder, Richterin am Oberverwaltungsgericht Münster Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Ihnen heute die Verpflichtungsklage vorstellen. Dabei kann ich den deutschen Teilnehmern, die täglich mit dieser Klageart befasst sind, vielleicht nicht allzu viel Neues berichten. Für

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Bad Staffelstein

Die Befugnis des Richters zur Überprüfung von Gesetzen und untergesetzlichen Normen Dr. Hubertus Schulte Beerbühl, Richter am Verwaltungsgericht Münster Ausgangspunkt der Überlegungen aus deutscher Sicht kann nur das deutsche Grundgesetz, also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sein, aus dem die Rechtsprechung ihren Auftrag herleitet. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz sagt: „Wird jemand durch die öffentliche

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Genua

Die Grundrechte nach dem Vertrag von Lissabon (*) Stefan Derpa, Regierungsrat Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! I. Einleitung Als ich im Sommer die Einladung zu unserer Veranstaltung im elektronischen Briefkasten fand, kam mir bei dem Thema „Die Grundrechte nach dem Vertrag von Lissabon“ – ehrlich gestanden – zunächst die Charta der Grundrechte

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Freiburg

In Freiburg fand unser Treffen im Rahmen des 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstags vom 5. bis 7. Mai 2010 statt. Unsere Mitglieder konnten an den Arbeitskreisen des Gerichtstags sowie an den Arbeitskreisen der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter (in englischer Sprache) teilnehmen.

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Leipzig

Grußwort Grußwort zum 15-jährigen Verdif-Jubiläum Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Nicolosi, sehr geehrte Herren Vizepräsidenten Kintz und Dr. Becker, sehr geehrter Herr Dr. Zens als Präsident der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Italien, Frankreich und Deutschland! Ich begrüße Sie herzlichst im Bundesverwaltungsgericht und freue mich, dass Sie alle

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Straßburg

Menschenwürde in der Verwaltungsrechtsprechung„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dr. Sibylle von Heimburg, Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht   Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes stellt die Menschenwürde als Obersatz der deutschen Verfassung voran. Seine Auslegung obliegt damit primär dem Bundesverfassungsgericht. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es aber Verpflichtung aller

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Trento

Der Vollzug der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland Dr. Joachim Becker, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Münster I. Einleitung Im Sommer des Jahres 2001 reisten Francesco Mariuzzo, Pierre Vincent, unser österreichischer Kollege Erwin Ziermann und ich nach Straßburg. Wir vier bildeten damals den Vorstand der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung, also des im Jahre 2000 gegründeten

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