Bad Staffelstein

Die Befugnis des Richters zur Überprüfung von Gesetzen und untergesetzlichen Normen Dr. Hubertus Schulte Beerbühl, Richter am Verwaltungsgericht Münster Ausgangspunkt der Überlegungen aus deutscher Sicht kann nur das deutsche Grundgesetz, also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sein, aus dem die Rechtsprechung ihren Auftrag herleitet. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz sagt: „Wird jemand durch die öffentliche […]

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